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Erntegut-Bescheinigung

|   Aktuelles Landwirtschaft

Wie auch im vergangenen Jahr, ist jeder Händler laut dem Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) im November 2023 dazu verpflichtet, sich zu vergewissern, ob das angelieferte Erntegut ordnungsgemäß aus Z-Saatgut oder aus rechtmäßigem Nachbau erzeugt worden ist.

Diese Verpflichtung trifft nicht nur den Ersterfasser, sondern auch alle Beteiligten innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette.

Im Rahmen dieser Sorgfaltspflichten ist es erforderlich, dass der Käufer sich bei jedem Anlieferer vergewissert, dass das Erntegut unter Einhaltung der Sortenschutzvorschriften erzeugt wurde. Wer sich an diese rechtlichen Vorgaben hält, hat nichts zu befürchten.

Um eine reibungslose Anlieferung und Abrechnung zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, anliegende Erklärung zu unterzeichnen oder die Erntegut-Bescheinigung der Saatgut-Trauhandverwaltung an uns zeitnah (vor der ersten Lieferung) zurückzusenden. Gerne per Mail an info@railand.de oder Sie geben diese im Original in einer unseren Betriebsstätten ab.

Alternativ können Sie die Erklärungen auch über dieRAILAND-App (Menüpunkt: Services: Formulare24) ausgefüllt an uns zurücksenden. 

Zusätzlich werden die Einkaufskontrakte um die Erklärung ergänzt und sind somit Vertragsbestandteil.

Auf Basis des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 28.11.2023 ist diese Maßnahme leider alternativlos! Weitere Informationen erhalten Sie unter www.stv-bonn.de.

 

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